Matthieu Barret
Exklusiv: Jumps vollständiger Antrag auf Klageabweisung (motion to dismiss) in der Terra-Klage und was er für Gläubiger bedeutet
5 Min. Lesezeit

Am 19. August 2026 beantragten acht Gesellschaften von Jump Trading bei Richterin Joan Lefkow vom Northern District of Illinois (Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Illinois), die geänderte Klage der Terraform-Insolvenzmasse gegen sie abzuweisen, und zwar endgültig, ohne Möglichkeit erneuter Klageerhebung. TerraClaim hat den vollständigen, 85-seitigen Antrag erhalten, der als ECF No. 94 eingereicht wurde, und veröffentlicht ihn zusammen mit diesem Artikel in voller Länge. Unseres Wissens ist der vollständige Schriftsatz nirgendwo sonst veröffentlicht worden.
Für Gläubiger, die Crypto Loss Claims (Forderungen aus Kryptoverlusten, CLC) halten, wirft der Schriftsatz eine praktische Frage auf: was diese Klage zu ihrem Erlös beitragen könnte, wenn überhaupt, und wann. Die ehrliche Antwort lautet, dass das noch niemand weiß.
Exklusives Dokument
Antrag der Jump-Beklagten auf Abweisung der geänderten Klage
Snyder v. Jump Trading, LLC, No. 1:25-cv-15414 (N.D. Ill.), ECF No. 94 · 85 Seiten
Vollständigen Antrag lesen (PDF)
Das Wichtigste in Kürze
Jump beantragt beim Gericht, sämtliche Ansprüche gegen seine acht Gesellschaften endgültig abzuweisen.
Kein Gericht hat über den Antrag entschieden. Kein Gericht hat Jump für haftbar befunden, aber ebenso wenig hat eines die Ansprüche der Insolvenzmasse zurückgewiesen.
Der Ausgang ist ungewiss: Die Klage könnte abgewiesen werden, in einem Vergleich enden oder Erfolg haben, und ein etwaiger Erlös könnte Jahre auf sich warten lassen und auf Schwierigkeiten bei der Beitreibung stoßen.
Eine Entscheidung über den Antrag ändert nichts an einem Allowed CLC Amount (anerkannter CLC-Betrag) und legt keinen Ausschüttungstermin fest.
Stand des Verfahrens
Der Plan Administrator (Planverwalter) Todd Snyder reichte am 18. Dezember 2025 Klage ein (ECF No. 1). Jump und dessen Mitgründer William DiSomma beantragten im März 2026 die Klageabweisung (ECF Nos. 45 und 46). Der Plan Administrator reichte daraufhin am 1. Mai 2026 eine geänderte Klage ein (ECF No. 56), und das Verfahren wurde wegen eines Streits über Beweismittel für mehrere Wochen ausgesetzt (ECF No. 77).
Der erneute Antrag auf Klageabweisung folgte am 19. August 2026. Eingereicht wurde er von acht Jump-Gesellschaften, darunter Jump Trading, LLC, Jump Crypto Holdings und Tai Mo Shan. Der frühere Präsident von Jump Crypto, Kanav Kariya, und William DiSomma sind gesonderte Beklagte. Mit Stand 14. Oktober 2026 haben wir keine Entscheidung über den Antrag feststellen können.
Was Jump beantragt
Jump beantragt beim Gericht, das Verfahren gegen seine Gesellschaften jetzt zu beenden, bevor überhaupt Beweismittel ausgetauscht werden, und zwar endgültig, was bedeutet, dass die Ansprüche nicht erneut eingeklagt werden könnten. Grob zusammengefasst argumentiert Jump, die Ansprüche seien zu spät erhoben worden, sie fielen nicht unter die herangezogenen Gesetze, die Insolvenzmasse könne sie nicht im Namen der Gläubiger verfolgen, und die Klageschrift beschreibe kein Fehlverhalten von Jump in hinreichender Weise.
Dies sind die Argumente einer Partei, keine gerichtlichen Feststellungen. Der Plan Administrator kann darauf erwidern, bevor das Gericht entscheidet. Eine Ablehnung des Antrags würde nicht bedeuten, dass Jump haftet, und eine Klageabweisung würde nicht bedeuten, dass die Vorwürfe unzutreffend sind. Wer die Primärquelle einsehen möchte, kann den vollständigen, mit diesem Artikel veröffentlichten Antrag lesen.
Worauf Gläubiger tatsächlich zählen können
Der Erlös eines Gläubigers hängt von zwei messbaren Größen ab: den Vermögenswerten, die der Wind Down Trust (Abwicklungstrust) tatsächlich hält und ausschütten kann, und dem Gesamtbetrag der anerkannten Forderungen, die daran teilhaben. Ein anhängiger Rechtsstreit ist keines von beiden, sofern und solange er nicht tatsächlich zu einer Ausschüttung an die Insolvenzmasse führt.
Solange weder ein Urteil beigetrieben noch eine Vergleichssumme gezahlt ist, trägt die Klage gegen Jump nichts zu den für Ausschüttungen verfügbaren Vermögenswerten bei. Eine sorgfältige Bewertung einer Forderung geht daher von den Vermögenswerten aus, auf die heute gezählt werden kann, und behandelt anhängige Rechtsstreitigkeiten als eine Möglichkeit, deren Wert und Zeitpunkt sich heute nicht bestimmen lassen. Die Berichte des Plan Administrator in der Akte des Insolvenzverfahrens (Bankr. D. Del. No. 24-10070) sind die Stelle, an der sich die Vermögenswerte der Insolvenzmasse und der Gesamtbestand der Forderungen verfolgen lassen.
Was zwischen der Klage und einer Ausschüttung steht
Ein Rechtsstreit kann den Erlös einer Insolvenzmasse erhöhen, allerdings erst nach mehreren Schritten. Die Höhe der Ansprüche ist kein Maßstab dafür, was Gläubiger erhalten könnten, und jeder der folgenden Schritte kann einen Erlös verringern, verzögern oder zunichtemachen.
Fortbestand. Die Ansprüche müssen diesen Antrag zunächst ganz oder teilweise überstehen. Werden sie endgültig abgewiesen, sind sie erledigt, vorbehaltlich eines Rechtsmittels.
Haftung. Kein Gericht hat Jump oder eine seiner Gesellschaften für haftbar befunden. Die Insolvenzmasse müsste ihre Ansprüche erst noch beweisen, was bei Rechtsstreitigkeiten dieser Größenordnung in der Regel Jahre dauert.
Rechtsmittel. Selbst ein Urteil zugunsten der Insolvenzmasse wäre erst rechtskräftig, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, was weitere Jahre in Anspruch nehmen kann.
Beitreibung. Ein Urteil ist nur so viel wert wie das Vermögen der zur Zahlung verurteilten Partei. Eine Haftung könnte auch nur für einige der Beklagten festgestellt werden, etwa für eine einzelne Tochtergesellschaft mit begrenztem Vermögen und eigenen Gläubigern. Mehrere der Beklagten sind außerhalb der Vereinigten Staaten gegründet (ECF No. 94), und die Vollstreckung eines Urteils im Ausland kann gesonderte Verfahren erfordern. Ein Urteil kann teilweise oder weitgehend uneinbringlich sein.
Kosten und Honorare. Die Kosten des Rechtsstreits sowie etwaige Anteile an den Erlösen, die den mit der Prozessführung betrauten Rechtsberatern zustehen, werden beglichen, bevor irgendetwas bei den Gläubigern ankommt.
Ausschüttung. Ein etwaiger Nettoerlös flösse an den Wind Down Trust und würde nach dem bestätigten Plan (Bankr. D. Del. No. 24-10070, D.I. 717) ausgeschüttet, nach dem Zeitplan des Plans und nicht nach dem der Klage.
Nichts davon ist eine Prognose für den Ausgang. Die Ansprüche der Insolvenzmasse könnten Bestand haben, in einem Vergleich enden oder Erfolg haben. Es bedeutet lediglich, dass ein etwaiger Erlös aus dem Verfahren gegen Jump in Höhe und Zeitpunkt ungewiss ist und noch nicht zu den für Ausschüttungen verfügbaren Vermögenswerten zählt.
Fragen von Gläubigern
Wird die Klage gegen Jump meine Ausschüttung erhöhen?
Nicht unbedingt, und nicht bald. Das Verfahren könnte zu einem Erlös führen, zu einem geringeren Vergleich oder zu nichts. Jeder Erlös würde ein rechtskräftiges Urteil oder einen Vergleich, eine erfolgreiche Beitreibung sowie die Begleichung von Kosten und Honoraren voraussetzen, bevor ein Nettobetrag den Wind Down Trust erreicht.
Ändert eine Entscheidung über diesen Antrag meinen Allowed CLC Amount?
Nein. Der Allowed CLC Amount wird im Forderungsprüfungsverfahren festgelegt, nicht im Verfahren gegen Jump.
Wo kann ich den Antrag lesen?
Den vollständigen, 85-seitigen Schriftsatz finden Sie hier. Er ist zudem über PACER in der Gerichtsakte abrufbar (N.D. Ill., No. 1:25-cv-15414, ECF No. 94).
Quellen
Exklusiv: Antrag der Jump-Beklagten auf Abweisung der geänderten Klage (Jump Defendants' Motion to Dismiss Amended Complaint), Snyder v. Jump Trading, LLC, No. 1:25-cv-15414 (N.D. Ill.), ECF No. 94, eingereicht am 19. August 2026. Volltext von TerraClaim erhalten und mit diesem Artikel veröffentlicht.
Dieselbe Verfahrensakte: Klageschrift, ECF No. 1 (18. Dez. 2025); Anträge auf Klageabweisung, ECF Nos. 45 und 46 (23. März 2026); geänderte Klage, ECF No. 56 (1. Mai 2026); Aussetzungsbeschluss, ECF No. 77 (21. Mai 2026).
In re Terraform Labs Pte. Ltd., No. 24-10070 (Bankr. D. Del.), D.I. 717 (bestätigter Plan).
TerraClaim ist ein Marktplatz für Forderungen aus der Insolvenz von Terraform Labs und erhält Gebühren, wenn Forderungen darüber gehandelt werden. Wir sind keine Anwälte, und dies ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Die Angaben zum Verfahren stammen aus öffentlich zugänglichen Gerichtsunterlagen. Jump zugeschriebene Aussagen sind dessen Argumente, keine Feststellungen des Gerichts. Der Ausgang des Rechtsstreits mit Jump und ein etwaiger Erlös daraus sind ungewiss.
Alle Verfahrensentwicklungen verfolgen: TerraClaim Case Timeline

